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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite sehen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage unserer Arbeit. Sie können sie alternativ über folgenden Link als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken:

AGB downloaden (PDF)

Für Fragen zu den AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Atec Motorenbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Christian Weber, Zum Gipsberg 21, 66663 Merzig, Telefon (06861) 939245, E-Mail: info@atecmotorenbau.de (im folgenden kurz Atec Motorenbau GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsabschluss

    1. Bestellungen des Kunden bei ATEC Motorenbau GmbH, stellen lediglich ein Angebot an ATEC Motorenbau GmbH zum Abschluss eines Vertrages das. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ATEC Motorenbau GmbH.
    2. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
    3. Die Annahme erfolgt durch ATEC Motorenbau GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
  2. Lieferung

    1. ATEC Motorenbau GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

    1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
    2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
    3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ATEC Motorenbau GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
      Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
      • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ATEC Motorenbau GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
      • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an ATEC Motorenbau GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
      • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
      • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Atec Motorenbau GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von ATEC Motorenbau GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ATEC Motorenbau GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
      • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ATEC Motorenbau GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ATEC Motorenbau GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen.
  4. Gewährleistung

    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet ATEC Motorenbau GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
    3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren nach 6 Monaten.
  5. Haftung

    1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gi,lt nicht soweit ATEC Motorenbau GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (.B. Produkthaftungsgesetz) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Atec Motorenbau GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

# Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Bedingungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

  1. Kosten

    1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
    2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderungen durch den Kunden erstellt.
    3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben wurde und von uns als verbindlich bezeichnet wird. Für die Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
    4. Ergibt dich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
    5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretbaren Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungsstand zurückversetzt.
    6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt und Transportkosten möglichst gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlag ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme aus den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
  2. Beendigung

    1. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwand für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile zu bezahlen.
  3. Zahlungen

    1. Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Atec Motorenbau GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Atec Motorenbau GmbH ist berechtigt bei längerfristigen Reparaturen Abschlagszahlungen in Rechnung zu erstellen. Diese werden bei Fertigstellung angerechnet.
  4. Mitwirkungspflichten

    1. Der Kunde hat die Pflicht, angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
    2. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
  5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

    1. Die Angaben von Atec Motorenbau GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
    2. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.) Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
  6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

    1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
  7. Erweitertes Pfandrecht

    1. Atec Motorenbau GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstige Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
    2. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Gewährleistung / Garantie

    1. Der Kunde hat ein Mangel der Reparatur oder Montage Atec Motorenbau GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Atec Motorenbau GmbH Instandsetzung- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Atec Motorenbau GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
    2. Rennteile: Rennteile sind hochwertige Spezialprodukte und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Durch die hohe Beanspruchung kann keine Garantie gewährleistet werden.

# Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

Gerichtsstand für beide Teile ist Merzig.